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Mikroplastik-Verbot durch EU

Kunstrasensystem mit natürlichen Füllstoffen

Die EU hat am 25. September 2023 die Einbringung von primären Mikroplastik in die Umwelt verboten. Von dem Verbot sind zahlreiche Industriebranchen betroffen, unter anderem auch Kunstrasen-Sportfelder. Denn das auf ihnen ausgebrachte Gummigranulat, das zur Dämpfung und Verbesserung der Spieleigenschaften dient, fällt ebenfalls unter Mikroplastik. Die betroffenen Branchen haben unterschiedlich viel Zeit, das Verbot umzusetzen. Für die Kunstrasenbranche gibt es eine Übergangsfrist von acht Jahren, also bis 2031. Die Kosmetikindustrie muss sich hingegen sofort umstellen.

Polytan hat mit dieser Entscheidung früher gerechnet und sich bereits darauf vorbereitet. So installiert das Unternehmen in Deutschland nur noch Kunstrasensysteme mit einer Verfüllung aus Sand und natürlichen Stoffen wie Kork, Holzchips und ähnliches. Mit der Einführung der Green Technology – eine neue Generation hochentwickelter Produkte, die besonders ressourcen- und klimaschonend sind – hat sich die Polytan bereits 2017 für die Weiterentwicklung besonders nachhaltiger Sportbeläge investiert. So bietet der Sportbodenspezialist beispielsweise mit dem LigaTurf Cross GT zero den weltweit ersten klimaneutralen Kunstrasen. Auch der Hockeykunstrasen Poligras Paris GT zero, der für die Spiele in Paris 2024 zum Einsatz kommt, ist klimaneutral hergestellt. Der LigaTurf Cross GTR ist der weltweit erste Kunstrasen, der in der Herstellung biobasierte Rohstoffe mit Rezyklaten kombiniert.

Die Diskussion über das Verbot von Gummigranulat sorgt bei vielen Platzbetreibern für Verunsicherung, auch bedingt durch zahlreiche Falschmeldungen in den Medien. Diese reichten sogar so weit, dass davon gesprochen wurde, dass Platzanlagen mit Gummigranulat als Infill sofort geschlossen werden müssten. Deshalb wollen wir die wichtigsten Fragen rund um die EU-Entscheidung, beantworten.

  • Niemand muss seinen Platz schließen. Für alle bestehenden Plätze gilt der Bestandsschutz.
  • In der Übergangsfrist von acht Jahren dürfen noch Plätze mit Gummigranulat installiert werden. Danach müssen alternative Füllstoffe verwendet werden.
  • Die bestehenden Plätze dürfen in der Übergangszeit und bis zur Ende der Nutzungszeit weiterhin mit Gummigranulat nachverfüllt werden, wenn es eine entsprechender Bevorratung von Material vor Ablauf der Übergangszeit gibt.
  • Ein Austausch des Gummigranulats gegen einen natürlichen Füllstoff ist grundsätzlich möglich, doch das ist eine Einzelfallentscheidung und somit nicht zwingend notwendig.
  • Bereits jetzt kann man durch entsprechende Pflege und bauliche Maßnahmen den Austrag des Gummigranulats auf ein Minimum reduzieren. Hierzu gibt es von den Fußballverbänden (z. Bsp. DFB) und auch von der europäischen Normungsbehörde entsprechende Empfehlungen und Hinweise.
  • In Deutschland wird kein Gummigranulat mehr bei neuen kommunalen Anlagen verbaut, weil diese Plätze sonst nicht mehr durch die öffentliche Hand gefördert werden.
  • Da ein Kunstrasenplatz eine Lebensdauer von 12 bis 14 Jahren hat, sollten Planer aus oben genannten Gründen überlegen, ob es noch Sinn macht, bei neuen kommunalen Plätzen auf Gummigranulat als Infill zu setzen.

 

Wenn Sie weitere Fragen zu der Entscheidung der EU haben oder mehr über unsere Green Technology Kunstrasensysteme mit natürlichen Füllstoffen erfahren möchten, schicken Sie uns eine Mail unter der info@polytan.com. Wir beantworten sie schnellstmöglich oder nehmen mit Ihnen auf Wunsch auf andere Art Kontakt auf.

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