In den letzten Tagen wird in den Medien immer öfter von einem Verbot von Kunstrasenplätzen gesprochen. Es geht aber nicht um ein eventuelles Verbot der gesamten Platzanlage, sondern lediglich um das Gummigranulat. Das hat die EU jetzt noch einmal ausdrücklich dargestellt. Die Stellungnahme der Europäischen Union finden sie hier:
Die EU-Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag.
Die Kommission prüfe im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden könne. In diesem Zusammenhang führe die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt werde.
Die Chemikalienagentur ECHA werde der Europäischen Kommission im Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Parallel laufe auch eine umfassende Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Die Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt seien. Eine Beschränkung könne ein Verbot sein oder auch andere Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu minimieren. Sie könne auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen.
Natürlich sei sich die EU-Kommission der wichtigen Rolle bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen. Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags werde die Kommission sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam seien, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.
Die Konsultation der ECHA ist öffentlich. Beiträge können noch bis 20.09.2019 eingereicht werden.
Quelle: Europäische Kommission, 23.07.2019