Auf einem Kinderspielplatz geht es mitunter ziemlich turbulent zu: Da wird gelacht, geweint, geschimpft, gejubelt – und im Eifer des Gefechts auch mal kurz nicht aufgepasst. Gut, wenn schlimme Verletzungen durch die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen erst gar nicht passieren können. Der richtige Fallschutzbelag auf dem Spielplatz ist dabei fast so wichtig wie der berühmte Schutzengel. Und das beruhigt Eltern, Erzieher und Spielplatzbetreiber gleichermaßen. Die Sicherheit von Kindern hat auf einem öffentlichen Spielplatz also höchste Priorität. Ganz wichtig für Planer und Betreiber: Zu „öffentlichen Spielplätzen“ zählen auch Spielplätze in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen! Das sollte bei der Gestaltung von Anfang an miteinbezogen werden.
Spielplatzprüfungen durch Experten
Betreiber von Spielplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf ihnen regelmäßige Spielplatzkontrollen durchzuführen und ihre Spielgeräte nach der Norm DIN EN 1176 prüfen zu lassen – und zwar in einer jährlichen Hauptinspektion (bzw. einer Erstinspektion nach Geräteneubau) durch einen sachverständigen Spielplatzprüfer. Zu diesen Spielplatzprüfungen gehören nicht allein die Kontrolle der allgemeinen Sauberkeit der Spielanlagen, sondern auch die Wartung und Pflege der Böden, der Bepflanzung und vor allem der Geräte. Der Zustand so mancher Spielanlage legt allerdings den Verdacht nahe, dass nicht alle Betreiber sich ihrer Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln. Es steht zu befürchten, dass die Prüfungen nicht oder nicht in den gebotenen zeitlichen Intervallen stattfinden, dass zum Aufdecken und Beseitigen der Mängel kein qualifiziertes Personal eingesetzt wird oder bereits erkannte Mängel nicht sofort behoben werden.
Was gehört zu einer fachgerechten Spielplatzkontrolle?
Sorgfältig und regelmäßig durchgeführte Kontrollen an Spielplätzen umfassen den Zugangsbereich, die Umzäunung samt Bepflanzung, den Untergrund, die Ausstattung (Sitzgelegenheiten, Mülleimer) und natürlich die Spielplatzgeräte selbst. Unter Spielplatzgeräten werden alle fest installierten Spielgeräte im Innen- und Außenbereich verstanden. Diese können nach vorgegebenen oder eigenen Spielregeln benutzt werden und sind für einen oder mehrere Benutzer gedacht. Darunter fallen Klettergeräte und Spieltürme, Rutschen, Wippen, Schaukeln, Karusselle und „naturnahe Elemente“ wie etwa Kriechtunnel oder Weidenhäuschen.
Welche sicherheitstechnischen Anforderungen gibt es an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden?
Seit 1998 ist die oben schon erwähnte DIN/EN 1176 in Kraft, die die bis dahin gültige DIN 7926 ersetzt. In dieser Vorschrift sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden festgelegt. Seit dem Sommer 2009 ist die aktuelle Fassung der DIN EN 1176 gültig, die DIN EN 1176:2008. Alle Spielplatzgeräte, die sich auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen befinden, müssen diesen Anforderungen entsprechen. Ergänzend zur DIN EN 1176 befasst sich die Norm DIN EN 1177:2008 explizit mit der Beschaffenheit von Spielplatzböden. Diese Vorschrift schreibt Fallschutzbeläge auf Spielplätzen vor – je nach Größe und damit der Fallhöhe unterschiedlicher Spielgeräte – und liefert damit eine rechtliche Grundlage für Spielplatzböden. Der planende Landschaftsarchitekt kann zwischen zahlreichen Produkten und Ausführungsvarianten wählen – neben herkömmlichem Rasen lassen sich auch Rindenmulch, Sand, Rollkies, Holzhackschnitzel, stoßdämpfende Gummimatten oder ein fugenlos installierter Kunststoff-Fallschutzbelag aus EPDM einsetzen. Darüber hinaus haben einige Hersteller – wie wir von Polytan – Fallschutzbeläge für Spielplätze auch mit einer Kunstrasen-Oberfläche im Portfolio.
Die Anforderungen der DIN EN 1177:2008
Trotz der Vielfalt bei den Produkten muss der Landschaftsarchitekt einige Punkte beachten, die von der DIN EN 1177:2008 zwingend vorgegeben werden:
- Bis 60 cm Fallhöhe sind prinzipiell alle Böden erlaubt, auch solche aus Stein, Beton und Bitumen. Für viele Aktivitäten sind diese Böden jedoch nicht empfehlenswert!
- Stoßdämpfende Bodenbeläge sind ab einer freien Fallhöhe von 60 cm über die gesamte Aufprallfläche vorgeschrieben.
- Bis zu einer Fallhöhe von 1 m reicht hier allerdings Oberboden (Naturboden) aus.
- Aufgrund einer nationalen Ausnahmeregelung ist in Deutschland bis zu einer Fallhöhe von 1,50 m auch Rasen erlaubt. Ein wirksamer Fallschutz durch Rasen ist aber normalerweise nur dann gegeben, wenn eine geschlossene Rasendecke dauerhaft vorhanden ist. Dies ist jedoch angesichts von Witterungseinflüssen wie Frost oder Hitze sowie der starken Beanspruchung beispielsweise unter Schaukeln nicht immer gewährleistet.
- Bei sogenannten „erzwungenen Bewegungen“, etwa bei Schaukeln, Rutschen und Wippen, ist ein stoßdämpfender Untergrund immer vorgeschrieben.
Welche Rolle spielt der HIC-Wert?
Der Nachweis der Stoßdämpfung erfolgt dabei nach der sogenannten HIC-Methode. HIC steht für Head Injury Criterion und ist eine international verwendete Kenngröße für den Schweregrad von Kopfverletzungen. Bei Fallschutzmaterialien auf Spielplätzen wird ein HIC-Wert von 1000 als Obergrenze verwendet. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass bei Stürzen keine Kopfverletzungen mit dauerhaften Schäden zu erwarten sind. Deshalb gilt: Je niedriger der HIC-Wert, desto besser ist der Kopf des Kindes geschützt. Bei einer Fallhöhe von 3 m und mehr ist eine nicht überkletterbare Absturzsicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Geprüfte Sicherheit durch RAL oder DIN-Certco
Ganz gleich für welchen stoßdämpfenden Spielplatzboden sich ein Landschaftsarchitekt letztlich entscheidet – Voraussetzung für seine Wahl ist eine Prüfung des Belags nach DIN EN 1177 durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Noch mehr Sicherheit garantieren Produkte, die mit einem Gütenachweis nach RAL oder DIN-Certco (beispielsweise RAL GZ 943/3 Fallschutzbeläge) ausgezeichnet sind. Hierbei kontrollieren ebenfalls unabhängige Prüfinstitute, ob die eingebauten Produktsysteme den Anforderungen der Güte-und Prüfbestimmungen genügen. Trotz aller Anforderungen und Bestimmungen weisen die verschiedenen Fallschutzböden für Spielplätze in der täglichen Nutzung und den unterschiedlichen Einsatzbereichen Vor- und Nachteile auf – allein schon durch ihre materialspezifischen Unterschiede. Im Folgenden listen wir diese Vor- und Nachteile auf und bewerten sie, um dem planenden Landschaftsarchitekten Orientierungshilfen zu geben.
Vor- und Nachteile unterschiedlicher Fallschutzbeläge für Spielplätze
Die Kosten eines Fallschutzbelags spielen bei Bauherren – also oftmals bei Städten und Kommunen – verständlicherweise eine große Rolle. Tatsache ist, dass loses Schüttgut wie Sand, Kies oder Holzhackschnitzel bei der Beschaffung preisgünstiger ist als Gummimatten oder fugenlose Kunststoffbeläge für Spielplätze. Fakt ist aber auch, dass die geringeren Anschaffungskosten rasch wieder aufgewogen werden durch den vergleichsweise hohen Pflegebedarf des eingesetzten Materials.
Die Pflege von Schüttgut: Sand, Kies, Hackschnitzel
Denn herkömmliches Schüttgut muss in relativ kurzen Intervallen aufgelockert, gesiebt und nachgefüllt werden – besonders für intensiv genutzte Bodenbereiche wie den Auslauf einer Rutsche oder die Bereiche unter den Sitzen einer Wippe. Sand, Rollkies, Hackschnitzel und Rindenmulch müssen zudem regelmäßig einer Tiefenreinigung unterzogen werden, um Kinder vor Hundekot und weggeworfenem Müll zu schützen. Auch verlieren oder mindern Fallschutzböden aus Schüttgut ihre stoßdämpfende Wirkung bei Feuchtigkeit. Hinzu kommt, dass die in Mitteleuropa herrschenden Witterungsverhältnisse das Material altern lassen, so dass es letztlich ersetzt werden muss.
Fazit: Bei Schüttgut jeder Art entstehen in vielen Bereichen Material- und Personalkosten, die permanent (also über Jahre hinweg) anfallen und den niedrigeren Anschaffungspreis relativieren – was bei der Kaufentscheidung oftmals jedoch nicht in Betracht gezogen wird.
Fugenlose Spielplatzbeläge aus EPDM-Kunststoff
Fugenlose Kunststoffbelagsflächen aus EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuke) oder Gummimatten als Plattenware stellen eine hygienische Alternative zu losem Schüttgut dar, weil sie witterungs- und verrottungsbeständig sind und nur oberflächlich gereinigt werden müssen. Auch im feuchten Zustand verringert sich ihre stoßdämpfende Wirkung nicht. Zudem kann das Wasser auf Fallschutzbelägen aus Kunststoff schnell ablaufen, da diese wasserdurchlässig sind. So bilden sich keine dauerhaften Pfützen und die Flächen trocknen rasch wieder ab.
Die Pflege von Kunststoffbelägen
Allerdings haben natürlich auch Kunststoffbelagsflächen aus EPDM keine unbegrenzte Lebensdauer. Sie kann zwar durchaus 10 und mehr Jahre betragen. Voraussetzung dafür ist dann aber eine regelmäßige Intensivreinigung alle zwei bis drei Jahre – natürlich abhängig von den örtlichen Gegebenheiten: Liegen die Flächen überwiegend im Schatten? Fällt viel Laub darauf? Ein Nachteil der Kunststoffbeläge besteht darin, dass nur Fachleute erkennen können, ob sie noch ihre vollständige Dämpfung besitzen. Dagegen ist verrotteter Rindenmulch oder verdichteter Sand auch für Laien relativ leicht erkennbar. Beim Thema Inklusion können fugenlose Kunststoffbeläge dagegen wieder ihre Vorteile ausspielen, denn aufgrund ihrer glatten Oberfläche lassen sie sich auch von Rollstuhlfahrern leicht befahren. Übrigens: Auch (Fahr)-Räder oder Stelzen hinterlassen keine unliebsamen Abdrücke im Boden.
Fazit: Hinsichtlich Hygiene, Unterhaltskosten und Lebensdauer besitzen Kunststoffbelagsflächen aus EPDM bei Fallschutz auf dem Spielplatz klare Vorteile gegenüber Schüttgut. Und Anschaffungspreis, Unterhaltskosten und Lebensdauer sind nicht die einzigen Kriterien, die ein Landschaftsarchitekt bei der Planung von Kinderspielplätzen berücksichtigen sollte. Denn Fallschutzböden aus Kunststoff besitzen durchaus ein kreatives Gestaltungspotenzial. Bei einem Waldspielplatz sind Naturmaterialien für den Fallschutz zweifellos die richtige Wahl. Ganz anders sieht es im innerstädtischen Bereich aus. Mit fugenlosen Kunststoffbelägen lassen sich hier bunte und dreidimensionale Abenteuerlandschaften kreieren. Die glatten Oberflächen sind zudem rutschhemmend und können problemlos auch auf gewölbten und schrägen Ebenen installiert werden.
Wie ist ein fugenloser Fallschutzbelag aufgebaut?
Fugenlose, wasserdurchlässige Fallschutzbeläge wie Polytan sie im Portfolio hat, besitzen einen zweischichtigen Aufbau. Er besteht aus einer ca. 15 mm dicken Deckschicht aus farbigem EPDM-Granulat und aus einer darunterliegenden, etwa 30 bis 115 mm dicken Elastikschicht aus recycelten Gummi-Materialien. Die Stärke der Basisschicht hängt von der Fallhöhe des jeweiligen Spielgeräts ab. Als Faustregel gilt: Je höher der Kletterturm, desto dicker fällt die untere Schicht des Fallschutzbelags aus.
Wir wird ein fugenloser Fallschutzbelag installiert?
Bei Polytan wird ein fugenloser Fallschutz aus EPDM mit der In-Situ-Technik in flüssigem Zustand direkt vor Ort verlegt. Dabei werden mit einem PU-Bindemittel die Granulatkörner umschlossen und fest miteinander verklebt. Die Deckschicht besteht aus 1 bis 3,5 mm dicken Granulaten, bei der Basisschicht sind sie 2 bis 8 mm dick. Innerhalb von 24 Stunden ist das Material ausgehärtet und begehbar.
PolyPlay FS – fugenlos verlegte Fallschutzböden von Polytan
Unser PolyPlay FS ist ein klassischer Fallschutzbelag und bietet eine saubere und sichere Lösung für die verschiedensten Anwendungsbereiche – von Spielplätzen über Freizeitparks bis hin zu Reha-Anlagen. In seinen verschiedenen Einbaustärken kommt er aber hauptsächlich auf Spielplätzen und in Kindergärten zum Einsatz. Seine optimale Witterungs- und Verrottungsbeständigkeit garantieren eine hohe Lebensdauer und geringe Wartungskosten. Die Oberfläche unseres PolyPlay FS kann in verschiedenen Farben ausgeführt werden. Unser Fallschutzbelag ist HIC-geprüft nach DIN EN 1177 und ASTM F1292-09 (Sports Standards and Recreation Standards) und außerdem RAL-geprüft.
Mit PolyPlay FS Nature und PolyPlay FS Fun haben wir unser Sortiment an Fallschutzbelägen erweitert. Beide Produkte verfügen über eine texturierte Kunstrasenoberfläche und kommen in verschiedenen Dicken als stoßdämpfender Fallschutzbelag hauptsächlich auf Spielplätzen und in Kindergärten zum Einsatz. Mit dem PolyPlay FS Fun sind der spielerischen Konzeption kaum Grenzen gesetzt: Verschiedene Farben oder Intarsien wie Hüpfspiele oder dekorative Elemente verleihen den Böden einen individuellen Touch. Der PolyPlay FS Nature eignet sich dank seiner BiColour Farbgebung für Fallschutzflächen, die möglichst natürlich aussehen sollen. Ob natürlicher Look oder farbige Spielereien – der PolyPlay FS Nature und FS Fun bietet Architekten und Planer neue Gestaltungsvielfalt für Spielplätze, pädagogische Einrichtungen, Abenteuerinstallationen und Landscaping. Im Gegensatz hierzu gibt es auch Fallschutzbeläge aus Kunststoff als Plattenware von anderen Herstellern, die als fertige Spielplatzmatten auf die Baustelle kommen und Stück für Stück vor Ort verlegt werden.
Wie werden Fallschutzmatten verlegt?
Die meisten Fallschutzmatten haben eine Größe von 50 × 50 cm oder 50 × 100 cm. Sie sollten nach einem zuvor erstellten Verlegeplan eingebaut werden. Voraussetzung ist ein ebener und tragfähiger Untergrund des Spielplatzes. Insbesondere bei Fallschutzmatten, die eine geringere Stärke als 30 mm haben, ist die Vorbereitung und Einebnung des Untergrunds wichtig. Stärkere Fallschutzmatten liegen auch auf leicht unebenen Böden besser, weil sie ein höheres Gewicht besitzen. Es empfiehlt sich jedoch, auch bei dickeren Platten ein Sand- oder Splittbett vorzubereiten.
Das Material im Bett für die Fallschutzmatten muss anschließend verdichtet werden, um ein unregelmäßiges Absinken der Fläche zu vermeiden. Außerdem sollte die Fläche seitlich begrenzt werden, damit die verlegten Fallschutzmatten später nicht mehr verrutschen können. Auf einem gebundenen Untergrund wie Asphalt oder Beton bedarf es keiner zusätzlichen Tragschicht. Allerdings müssen Fallschutzmatten entweder vollflächig oder seitlich miteinander verklebt werden. Unterbleibt diese Installation – werden die Fallschutzmatten also auf einem solchen Untergrund nur lose verlegt –, ziehen sie sich bei Kälte zusammen oder dehnen sich bei Hitze aus. Die Folge sind offene Fugen, die zur Stolperfalle werden, in denen sich Schmutz sammelt und aus denen Unkraut wächst. All das zieht unerwünschte und letztlich teure Wartungs- und Pflegearbeiten nach sich.
Fazit zum Fallschutzbelag auf Spielplätzen
Gleichfalls für welchen Spielplatzbelag sich ein Planer oder Betreiber eines Spielplatzes auch entscheidet: Das Material sollte den Vorschriften für Fallschutz auf dem Spielplatz entsprechen und einer regelmäßigen Spielplatzkontrolle durch Spielplatzprüfer unterzogen werden. Ihre volle Funktionsfähigkeit bleibt dabei durch regelmäßige Wartung und Pflege auch langfristig erhalten. Dann können Kinder nach Lust und Laune auf einem Spielplatz spielen und toben – und sind durch einen intakten Fallschutz zuverlässig vor größeren Verletzungen zuverlässig geschützt. Haben Sie Fragen zum Fallschutz oder möchten Sie ein Bauprojekt wie einen öffentlichen Spielplatz realisieren? Fragen Sie uns gern nach den Möglichkeiten, die beste und sicherste Lösung zu finden.